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   VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16   

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https://dejure.org/2016,37893
VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16 (https://dejure.org/2016,37893)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27.09.2016 - 6z K 1430/16 (https://dejure.org/2016,37893)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 27. September 2016 - 6z K 1430/16 (https://dejure.org/2016,37893)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Härtefalls im Rahmen der Zulassung zu einem Hochshchulstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3656/11

    Vereinbarkeit der Studienplatzvergabe nach Wartezeit mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
    Die Kammer hält das derzeitige Auswahlsystem einschließlich der einzelnen Auswahlquoten nämlich, wie in den Vorlagebeschlüssen vom 26. April 2012 (6 K 3656/11 u.a.) näher ausgeführt, nicht per se für verfassungswidrig und hat deshalb in der Vergangenheit auch keinen durchgreifenden Grund zur Beanstandung gesehen.

    Die Kammer hat sich in ihren Vorlagebeschlüssen vom 26. April 2012 (6 K 3656/11 u.a.) auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere zu Art. 3 GG bezogen und dargelegt, dass die Entscheidungserheblichkeit in entsprechenden Fällen auch darin liegen kann, dass eine Vorlage dem Kläger die Möglichkeit verschafft, von einer gesetzlichen Neuregelung zu profitieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 13 B 1212/11

    OVG gibt den Beschwerden der Stiftung für Hochschulzulassung gegen die vom VG

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
    OVG NRW, Beschlüsse vom 8. November 2011 - 13 B 1212/11 u.a. -, NJW 2012, 1096, und vom 1. Februar 2012 - 13 A 2214/11 -, juris; ebenso BayVGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 7 CE 11.10660 -, juris, der allerdings die Fragen des Hochschulausbaus und der Auswahl innerhalb der Kapazität nicht sauber trennt, und VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 6 K 2737/10 -, juris, sowie Mengden, Entscheidungsanmerkung [zu OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2011], ZJS 2011, 566 (570 f.).

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2011 - 13 C 45/11 u. a. -, juris (dort unter Rdnr. 20), und vom 8. November 2011 - 13 B 1212/11 u.a. -, NJW 2012, 1096.

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
    vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. April 2008 - 2 BvL 4/05 -, BVerfGE 121, 108 (115 f.); Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rdnr. 843 ff.
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